Re: Basler-Versicherung erhöht Beitragssatz auf 70 bzw. 80 %

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Geschrieben von Klaus Lockermann am 02. November 2003 10:20:56:

Als Antwort auf: Re: Basler-Versicherung erhöht Beitragssatz auf 70 bzw. 80 % geschrieben von Dieter am 02. November 2003 08:11:59:

Hi Dieter,

= Bei der Anmeldung des neuen Fahrzeuges hat man mich nicht darauf hingewiesen, dass der Rabatt nur dann gilt, wenn das alte Fahrzeug abgemeldet wird. Es mag natürlich sein, dass in dem Kleingedruckten irendwo ein Hinweis war, den habe ich aber wohl überlesen. = Das steht auch nirgendwo. Im neuen Vertrag wird aber nach der Vorversicherung gefragt und was mit dem alten Fahrzeug geschieht. Deine neue Versicherung setzt sich hinsichtlich des zu übernehmenden Schadensfreiheitsrabattes selbst mit der alten Versicherung in Verbindung. Das Übersenden Deiner alten Rechnung ist nicht nötig. Du hättest ja in der Zwischenzeit noch einen Unfall haben können.

= Was aber ist jetzt mit meinem Rabatt? Das alte Fahrzeug ist jetzt abgemeldet. Somit wäre diese Einstufung doch anwendbar, oder? Woher hat die Basler überhaupt Kenntnis von der Abmeldung des Altfahrzeuges bekommen? Denn Vertragsänderung und Abmeldung fielen in die selbe Woche? = Dein alter Schadensfreiheitsrabatt sollte jetzt nach Abmeldung des alten Fzg.´es übernommen werden können.

MfG


Klaus aus Iserlohn




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