Re: Basler-Versicherung erhöht Beitragssatz auf 70 bzw. 80 %

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Dieter am 05. November 2003 19:42:03:

Als Antwort auf: Re: Basler-Versicherung erhöht Beitragssatz auf 70 bzw. 80 % geschrieben von Klaus Lockermann am 02. November 2003 10:20:56:

Hi Klaus!
Es ist wohl so, wie schon mehrfach geschrieben, dass das alte Fahrzeug hätte abgemeldet werden müssen. Das habe ich jetzt in einem Telefonat bzw. anschliessend auch aus einem Schreiben der Versicherung erfahren.
Trotz allem bleibe ich hier am Ball. Denn es ist nicht einzusehen, dass eine Versicherung geschlagene 7 Monate nach Vertragsabschluss jetzt plötzlich erkennt, dass der Rabatt zu Unrecht gewährt wurde. Das muss spätestens 14 Tage nach Abschluss durch die Versicherung erfragt werden und dem Versicherten mitgeteilt werden. Dieses habe ich der N & B-Insurance und auch der Basler geschrieben. Bin mal gespannt, ob das gemachte Serviceversprechen der Versicherung nicht doch ein Versprecher war.

Notfalls lass ich die Situation mal vom ADAC-Rechtsschutz klären. Die haben mir vorab schon mal folgendes mitgeteilt:
Wortlaut vom ADAC: Die darin aufgeworfenen Fragen lassen sich nur im Zusammenhang mit dem Antrag, der Police sowie den dazugehörenden Tarifbedingungen beantworten.
Ist in diesen Unterlagen die von der Versicherung jetzt behauptete Regelung
fixiert, so ist eine Nachforderung auch zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich.
Anderenfalls kann man die Forderung zurückweisen. Ende Wortlaut ADAC

Gruss
Dieter


>Hi Dieter,
>= Bei der Anmeldung des neuen Fahrzeuges hat man mich nicht darauf hingewiesen, dass der Rabatt nur dann gilt, wenn das alte Fahrzeug abgemeldet wird. Es mag natürlich sein, dass in dem Kleingedruckten irendwo ein Hinweis war, den habe ich aber wohl überlesen. = Das steht auch nirgendwo. Im neuen Vertrag wird aber nach der Vorversicherung gefragt und was mit dem alten Fahrzeug geschieht. Deine neue Versicherung setzt sich hinsichtlich des zu übernehmenden Schadensfreiheitsrabattes selbst mit der alten Versicherung in Verbindung. Das Übersenden Deiner alten Rechnung ist nicht nötig. Du hättest ja in der Zwischenzeit noch einen Unfall haben können.
>= Was aber ist jetzt mit meinem Rabatt? Das alte Fahrzeug ist jetzt abgemeldet. Somit wäre diese Einstufung doch anwendbar, oder? Woher hat die Basler überhaupt Kenntnis von der Abmeldung des Altfahrzeuges bekommen? Denn Vertragsänderung und Abmeldung fielen in die selbe Woche? = Dein alter Schadensfreiheitsrabatt sollte jetzt nach Abmeldung des alten Fzg.´es übernommen werden können.
>MfG
>
>Klaus aus Iserlohn





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