Re: (West) Deutsche Ostsee

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Geschrieben von Detlef Ress am 08. August 2014 13:20:19:

Als Antwort auf: Re: (West) Deutsche Ostsee geschrieben von Arnim aus Wertheim am 05. August 2014 14:22:13:

Moin Rüdiger,
also, Deinen Artikel zum Thema Wohnmobilbenutzungsregeln habe ich erst ein paarmal überschlafen und durchgelesen um den Inhalt sacken zu lassen.
Ich kenne einen, der bei einer Ministeriumsbehörde für den Verkehr in einem Bundesland arbeitet. Das sind die Leute, die für die Politiker die Gesetze vorbereiten, die unsere Volksvertreter in den Parlamenten dann in aller Regel abnicken, was auch ein Grund dafür ist, warum wir nicht von den Abgeordneten sondern in vielen Dingen leider von den Bürokraten in den Ministerien regiert werden, was unmittelbar dazu führt, dass wir offiziell und unter Androhung einer Ordnungswidrigkeitsstrafe unsere Stühle nicht vor das Wohnmobil stellen dürfen.
Dem werde ich dieses Thema mal schildern.
Aber nebenbei:
Da Wohnmobil-Stellplätze ja eigentlich ihrem Wesen nach einer Sondernutzung unterliegen, wäre es doch ein leichtes, wenn der Gesetzgeber sagen würde, dass der Gebrauch von Stühlen, Tischen und Markisen in dieser Sondernutzung eingebunden wäre. Alles wäre gut.
Dazu kommt, dass ja jeder, der auf einem Stellplatz steht, in der Regel Gebühren dafür bezahlt, dass er dort stehen darf. Damit ist die Sondernutzung doch dokumentiert. Immerhin ist es ja so, dass der belegte Stellplatz dem übrigen Verkehr nicht mehr zur Verfügung steht. Er ist sozusagen von öffentlicher Hand vermietet. Wo also wäre das Problem? Vermutlich in den Stellplatzordnungen, die keiner liest und wo vermutlich all diese furchtbaren Dinge stehen. Aber die lassen sich doch ändern.
Im privaten Recht gilt doch auch zuerst das was im BGB steht, es sei denn, man hat etwas anderes vereinbart.
mit besten Grüßen aus der Heide
Detlef



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