Re: ClouLiner Bj.1984

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Geschrieben von Manfred aus Köln am 29. Januar 2012 18:09:33:

Als Antwort auf: Re: ClouLiner Bj.1984 geschrieben von Siegfried am 29. Januar 2012 17:18:10:

Hallo

Verkauft Dein Prüfer auch Campinggeräte wie zb.Heizungen,Kühlschränke,Gaskocher usw.
Für 50 Mbar. Geräte gibt es einen Bestandsschutz wenn.io,es gibt auch neue 50Mbar-Regler zu kaufen.
Du musst doch beim Kauf Deines WoMo.eine Gasbescheinigung und normalerweise ein Bordbuch vom
Vorbesitzer erhalten haben,dort sind auch die Technischen Blätter für Leitungsverlauf und andere
wichtige Sachen enthalten.Wenn es auch die Urgasbescheinigung nicht mehr gibt so müssen auf der
letzten die Verbraucher aufgeführt sein(übernommen von der ersten)
Ich bin bei solchen Aussagen von Fachleuten immer ganz vorsichtig.Tatsache ist Gasanlage muss io.sein
aber man verkäuft ja auch gerne.Wegen der Bescheinigung frage mal bei Riepert in Polch nach da
sind fast alle ehemaligen NB.Mitarbeiter,oder über ein Forumsmitglied der das Gleiche Fahrzeug,gleiches Baujahr hat wegen einer Kopie.Ich werde bei der Aufzählung der Mängel den Eindruck
nicht los" man hat Dich kommen gesehen ".Ich habe zu den sogenanten Sachkundigen durch fast 35
Jahre Camping ein etwas gestörtes Verhälniss.Um nur ein Beispiel zu nennen,ich muss immer wieder
erklären das mein 570E zwei Belüftungskamine hat,ich habe da Kabel durchgeführt(Seitenlöcher)
diese beiden Kamine haben mit der Gasprüfung garnichts zutun.Davon abgesehen steht im Bordbuch
eine genaue Beschreibung der Gasprüfung.
MFG
Manfred



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