Hallo Erwin,
ich hoffe, ich kann Dir helfen.
Umrißleuchten sind in § 51 b Abs. 1 - 6 StVZO geregelt.
In § 72 StVZO sind die Übergangsbestimmungen zur zur Zeit geltende Fassung aufgezählt.
Die Vorschrift über die Anbringung von Umrißleuchten trat am 1.1.1987 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeuge in Kraft.An Fahrzeugen, die vor dem 1.1.1987 erstmals in den Verkehr gekommen sind, d u r f t e n (aber nicht mußten) Umrißleuchten angebraucht sein.
Wenn an Deinem Fahrzeug keine Umrißleuchten vorhanden waren, dürfte die Erstzulassung vor dem 1.1.1987 liegen.
Gruß Rüdiger |