Re: Fragen zum Clou 570 E

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Geschrieben von gun am 05. März 2003 18:53:13:

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Clou 570 E geschrieben von Silke am 05. März 2003 13:52:22:

>>Es wäre schön, wenn mir folgende Fragen zum Clou 570 E beantwortet werden könnten:
>>1. Gilt die günstige KFZ-Steuer (ca. 149,-- EUR)auch für Fahrzeuge oberhalb der 3,5 Tonnen, also für den Clou 570 E mit seinen 4,5 Tonnen?
>>2. Gibt es für diesen Fahrzeug-Typen eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
>>3. Müssen TÜV und AU jährlich durchgeführt werden?
>
>Hallo Dieter Wir fahren einen 410 MB 570E,Bj. 90 zahlen z.Zt.noch 277 €
>Steuern,sind aber dabei uns eine Bescheinigung zu
>besorgen,die uns bestetigt das unser Womo die S1 erhält
>Wir sind beim 3Versuch,und geben nicht auf.Unsere Reisegeschwindigkeit liegt bei ca 90 kmh und dies ist für uns OK. Gruss Silke . Bezahlt man künftig in Deutschland Autobahngebühr für den Clou, weil er u.U. als LKW geführt wird?
>>5. Reicht eine Motorisierung von 95 PS (Daimler Benz 410) für das Fahrzeug?
>>6. Sollte es keine Geschwindigkeitsbegrenzung geben: Welche Reisegeschwindigkeit ist zu empfehlen und wie hoch ist der Verbrauch?
>>
>>Es sind eine Menge Fragen, für einen Kauf sind diese Auskünfte aber sehr wichtig für mich.
>>Gruss Dieter
Ich glaube schon das alle Fahrzeuge die älter sind als 5 Jahre und über 3,5 Tonnen wiegen, jedes Jahr zum Tüv müssen.Und die Höchstgeschwindigkeit ist bei diesen Fahrzeugen auf 80 Km/h begrentzt.Außer sie haben vom Tüv eine Freigabe auf 100 km/h.Am besten beim Tüv oder Dekra nachfragen.
gun




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