Re: Fragen zum Clou 570 E

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Silke am 05. März 2003 13:52:22:

Als Antwort auf: Fragen zum Clou 570 E geschrieben von Dieter am 05. März 2003 09:39:45:

>Es wäre schön, wenn mir folgende Fragen zum Clou 570 E beantwortet werden könnten:
>1. Gilt die günstige KFZ-Steuer (ca. 149,-- EUR)auch für Fahrzeuge oberhalb der 3,5 Tonnen, also für den Clou 570 E mit seinen 4,5 Tonnen?
>2. Gibt es für diesen Fahrzeug-Typen eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
>3. Müssen TÜV und AU jährlich durchgeführt werden?


Hallo Dieter Wir fahren einen 410 MB 570E,Bj. 90 zahlen z.Zt.noch 277 €
Steuern,sind aber dabei uns eine Bescheinigung zu
besorgen,die uns bestetigt das unser Womo die S1 erhält
Wir sind beim 3Versuch,und geben nicht auf.Unsere Reisegeschwindigkeit liegt bei ca 90 kmh und dies ist für uns OK. Gruss Silke . Bezahlt man künftig in Deutschland Autobahngebühr für den Clou, weil er u.U. als LKW geführt wird?
>5. Reicht eine Motorisierung von 95 PS (Daimler Benz 410) für das Fahrzeug?
>6. Sollte es keine Geschwindigkeitsbegrenzung geben: Welche Reisegeschwindigkeit ist zu empfehlen und wie hoch ist der Verbrauch?
>
>Es sind eine Menge Fragen, für einen Kauf sind diese Auskünfte aber sehr wichtig für mich.
>Gruss Dieter





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