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+++++ NEWS - WOMO-Steuer +++++

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Klaus-Peter aus KA am 13. Februar 2006 11:58:09:

zur Info an alle CECler und WOMO-Eigner/Freunde oh

09.02.06 Licht am Ende des Tunnels?
Bundesregierung lehnt Gesetzentwurf ab!

Eventuell doch ein Lichtblick für die Reisemobilisten?

Die anhaltenden und deutlichen Proteste der Reisemobilisten zeigen offensichtlich Wirkung.

Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme vom 2. Februar 2006 (Bundestags- drucksache 16/519) dem Gesetzentwurf des Bundesrates vom 21. Dezember 2005 deutlich widersprochen. Sie unterstützt damit Kritikpunkte, die auch camperline.de bereits in der Vergangenheit an dem mit handwerklichen Fehlern behafteten Gesetzentwurf bemängelte.

In der Stellungnahme der Bundesregierung wird deutlich herausgestellt, dass es erhebliche sachliche Bedenken gibt, die Wohnmobile im Sinne des § 8 Nr. 1 KraftStG den Pkw zuzuordnen bzw. gleichzusetzen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Wohnmobile überwiegend auf Fahrgestellen von Nutzfahrzeugen aufgebaut sind. Für Nutzfahrzeuge gelten jedoch eigenständige verkehrsrechtliche Regelungen, die trotz zum Teil gleichlautender Bezeichnungen von denen der klassischen Pkw abweichen. Sie erkennt weiterhin keinen hinreichend sachlichen Grund für die geplante höhere Besteuerung der Wohnmobile, vor allem weil davon kein Anreiz für entsprechende technische Verbesserungen, z.B. bei den Abgasminderungssystemen einhergehe.

Die Bundesregierung weist weiterhin darauf hin, dass für Wohnmobile bei Einführung eines kraftfahrzeugsteuerlichen Malus für nicht partikelarme Diesel-Pkw zwangsläufig weitere Steuererhöhungen folgen. Diese scheinen der Bundesregierung nach Einschätzung von camperline.de nicht sachgerecht.

Auch die geplanten prozentualen Abschläge auf die geplante Kfz-Steuer für Wohnmobile ernten die Kritik der Bundesregierung. Zum einen würde durch den dauerhaften Abschlag von 20% ab dem Jahr 2011 die konsequente Umsetzung der Wohnmobile zu den Pkw nicht vollständig durchgeführt, zum anderen entstehe daraus eine auf Dauer angelegte Ungleichbehandlung, für die kein hinreichender Grund ersichtlich sei. Auch für eine Grenzziehung bei 2.800 kg und bei 3.500 kg sowie für die Beträge der einzelnen Abschlagsätze sind sachliche Argumente, insbesondere verkehrsrechtlicher Art, nicht erkennbar. Dieser Kritikpunkt der Bundesregierung wird besonders Eigner von Wohnmobilen mit bis zu 2,8 t zul. GG aufhorchen lassen. Eröffnet er doch die Steuerdiskussion auch für diese Fahrzeuge.

Wenn auch die bisher vorgebrachten Argumente durchaus positiv klingen, so findet sich am Ende der Stellungnahme ein Satz, der doch noch zu erhöhter Wachsamkeit für die künftige Entwicklung mahnt.

Dort heißt es: „Eine Lösung des Problems könnte darin bestehen, für alle Wohnmobile einen eigenständigen, durchgängigen Steuertarif zu schaffen, dessen Verlauf zwischen den für Pkw und Nutzfahrzeugen geltenden Tarifen liegt“.

Hier heißt es, das weitere Gesetzesvorhaben aufmerksam zu begleiten: Ein eigener Tarif zwischen den bestehenden Lkw- und Pkw-Tarifen kann nämlich einerseits nahe - und damit günstig für die Reisemobilisten.- an den Tarifen der Lkw, aber eben auch genauso entgegengesetzt nahe an den Pkw-Tarifen liegen. Im letzteren Fall kämen die Eigner vom Regen in die Traufe. Die bisherigen, positiven Aussagen der Politik wären zwar im Kern richtig, führen dann aber letztlich zur gleichen, unangemessenen Steuerhöhe, wie ursprünglich im Entwurf des Bundesrates vorgesehen.

Genau aus diesem Grund sind die Reisemobilisten jetzt gefordert, die weitere Entwicklung innerhalb der Politik genau zu beobachten, um möglichst früh eine Entwicklung in eine falsche Richtung zu erkennen und entsprechend zu intervenieren.

Wie geht es weiter? Die Stellungnahme der Bundesregierung (verabschiedet auf der Kabinettssitzung am 1. Februar 2006, federführende Vorbereitung durch das Finanzministerium) empfiehlt dem Bundestag, die aufgeworfenen Fragen zu prüfen. Der Bundestag wird sich nun - Termin ist noch nicht bekannt - in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Parlamentarier die Beratung in die Ausschüsse verweisen. Federführend wird hierbei aller Voraussicht nach der Finanzausschuss werden. Anschließend wird der Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. Beschließt der Bundestag anschließend ein Gesetz, so geht es danach zur Zustimmung an den Bundesrat. Sollte die Ländervertretung das Gesetz ablehnen, ist der Vermittlungsausschuss der nächste Schritt.

Die nun zu erwartenden parlamentarischen Beratungen bieten den Wohnmobilisten jedenfalls viele Ansatzpunkte, ihre demokratischen Rechte auszuüben. camperline.de fordert daher alle Wohnmobileigner auf, weiterhin bei Ihren Bundestags- und Landtagsabgeordneten die Steuererhöhung für Wohnmobile zu thematisieren.






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