lach nicht zu früh!
Geschrieben von jens v am 04. Dezember 2005 22:48:52:
Als Antwort auf: Re: Neues vom Finanzamt/Gericht geschrieben von Monzetti am 04. Dezember 2005 18:54:45:
leider gelten diese grundlagen nicht für wohnmobile. auf die grundlagen können sich nur SUV berufen. genau. gerade die fahrzeuge, mit denen mal alles angefangen hat. wäre schon recht ulkig: SUV(Cayenne, Touareg, M-klasse) werden weiter nach gewicht besteuert und womos dürfen jetzt nach hubraum blechen ...
jens