Re: Jetzt gehört er uns : Liner II 700 - Fragen ?? Versicherung ?

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Klaus-Peter aus KA am 17. Juni 2005 15:37:31:

Als Antwort auf: Re: Jetzt gehört er uns : Liner II 700 - Fragen ?? Versicherung ? geschrieben von tommi aus maschen am 17. Juni 2005 14:44:54:

Hallo Thomas,

die Proinsurance Versicherung von N+B über den Makler Funk mit Risikoträger
Baseler/Securitas deckt dieses Risiko mit ab. Es wird dort in den AKB als Assistance-Leistung aufgeführt und in der Police explizit für das WOMO als
mitversichert aufgeführt (kein Beschränkung auf PKW). Eine Gewichts- und Höhenbeschränkung ist in den AKB nicht enthalten. Höchstbeitrag für das Abschleppen sind 150,-- EUR.


Den erweiterten Leistungsumfang nachstehend:

- Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme,
bei Personenschäden maximal 8 Millionen Euro
- Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung 500 Euro
- Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung 150 Euro
- Elementar mit 1.500 Euro Selbstbeteiligung

Highlights Kfz

1. Glasschaden:

Bei Reparatur wird Ihr Glasschaden zu 100% übernommen. Muss dagegen die Scheibe ausgewechselt werden, so fällt der vereinbarte Teilkasko – Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro an. Wird die Scheibe ausgetauscht, ohne dass die Reparatur durch uns bzw. unser Partnerunternehmen geprüft wurde, so fällt ein Straf-Selbstbehalt in Höhe von 500 Euro an. Diese Regelung gilt nur für den Austausch der Glasscheiben innerhalb von Deutschland. Im Ausland fällt der erhöhte Selbstbehalt nicht an. Der Scheibenaustausch kann im Anschluss an die Prüfung durch die Vertragswerkstatt durchgeführt werden.

2. Gutachtenabrechnung / Abrechnung nach Kostenvoranschlag:

Bei einer Abrechnung nach Gutachten bzw. auf Basis eines Kostenvoranschlages wird zunächst die Mehrwertsteuer und ein pauschaler Abzug in Höhe von 50% vorgenommen. Im Anschluss daran der Selbstbehalt (bei Vollkasko – Schäden 500 Euro und bei Teilkasko – Schäden 150 Euro bzw. 500/1500 Euro bei Elementar) in Abzug gebracht.
Bei einer Reparatur kommt diese Regelung nicht zum Tragen.

3. “neu für alt“ – Abzug:

Es gibt keinen Abzug „Neu für alt“. Wir verzichten bei unseren Kunden auf diesen Abzug.

4. Marderbissschäden:

Die Schäden an Kabeln, Schläuchen und Dämmmaterial durch Marderbiss werden innerhalb der Teilkasko – Versicherung abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes in Höhe von 150 Euro übernommen.

5. Fährrisiko:

Das Fährrisiko inkl. der Großen Havarie gilt innerhalb Europas und der Staatsgebiete, die zur Europäischen Gemeinschaft gehören als versichert.

6. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Haftpflicht – und der Kasko – Versicherung umfasst Europa, die Staatsgebiete, die zur Europäischen Gemeinschaft gehören und dem Bereich der “Grünen Versicherungskarte“.

7. Wohnmobil – Inhalts – (Hausrats –) und Vorzelt – Versicherung:

Auf Wunsch können wir Ihren Hausrat im Wohnmobil bzw. Caravan und Ihr Vorzelt mit eigenen Versicherungssummen mitversichern. Der Versicherungsablauf ist identisch mit dem Ihres Fahrzeuges. Es ist somit nur eine Kündigung notwendig. Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr, vor Ihrer Haustür (Domizilschutz) und im Geltungsbereich der Kaskoversicherung. Je Schadenfall bei der Inhalts- bzw. Vorzelt-Versicherung wird der Selbstbehalt in Abzug gebracht. Eine Unterversicherung ist bei beiden Versicherungen nicht möglich, da es sich um eine Versicherungssumme auf Erstes Risiko handelt.

8. Gibt es Einschränkungen im Nutzerkreis und bei der Fahrleistung?

Jeder berechtigte Nutzer des Wohnmobils bzw. Caravans und in Besitz des gültigen Führerscheins ist vom Versicherungsschutz erfasst. Eine Beschränkung der jährlichen Fahrleistung gibt es bei uns nicht. Besonderheit besteht jedoch dann, wenn die Nutzung auf "VN/Partner" beschränkt wurde.

Funk bietet aber auch einen zusätzlichen Schutzbrief für WOMOS an, wo die Bergungskosten bis zu 500,-- EUR übernommen werden. Preis pro Jahr 36,50 EUR incl. Vers.Steuer.

Ich habe mir diesen Schutzbrief gegönnt!!!! zwinker

Ich bekomme keine Provision, bin nicht Verwand oder Verschwägert, kein Anstellungsvertrag bei einem der o.g. Unternehmen. updown

Gruß
Klaus-Peter

>>Bitte auch daran denken, dass die ADAC-Plus-Mitgliedschaft im Punkt Fahrzeug-
>>rücktransport nicht mehr greift (Max. Höhe 3,20 m) denn der Liner liegt über 3,50 m Gesamthöhe.
>
>Hallo Klaus-Peter,
>git es einen Versicherer ,der Rücktranspot über 3,20 und Mobilitätsgarantie anbietet ?
>gruss
>thomas





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