Re: a.c.t..o.r. Versicherung ( Makler)

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Geschrieben von Klaus-Peter am 01. Dezember 2004 10:54:15:

Als Antwort auf: Re: a.c.t..o.r. Versicherung ( Makler) geschrieben von Manne aus NBG am 30. November 2004 18:39:44:

>>Wenn du eine Kasko versichert hast, solltest du schleunigst mal nach deiner poliese fragen, denn momentanen bist du warscheinlich garnicht versichert, sie ist seit 03.04 gekündigt. Ich habe einen teilkaskoschaden der nicht bezahlt wird und ich mit Anwalt und so auffahren muß gegen a.c.t.o.r. Sie haben zwar beiträge kassiert, habe aber von der Hakleberry erfahren das sie schon Strafantrag gegen a.c.t.o.r. gestellt haben, also hatte ich garkeine Kasko.unbedingt PRÜFEN

Kurz einige Infos:

wenn actor ein Versicherungsmakler ist, dann haftet er wie ein Versichrungsunternehmen - UNBEGRENZT - für den Schaden.
Du solltest prüfen, welchen Versicherungsschutz du auf der Doppelkarte angekreuzt hattest. Solange dir keine Police vorliegt und der Versicherer der Kasko nicht widersprochen hat, hast du diesen Versicherungsschutz.
Prüfe bitte, ob du einen Maklerauftrag und eine Vollmacht gegenüber actor unterschrieben hast, wenn ja, dann prüfe den Umfang der Vollmacht, das bedeutet, welche Willenserklärungen darf der Makler in deinem Namen gegenüber dem Versicherer abgeben, ist er inkassoberechtigt, also die Frage ob du mit deinen Prämienzahlung an den Makler befreiend geleistet hast.
Welcher Versicherer ist Risikoträger in der Haftpflich (Zwangsversicherung, Kontrahierungszwang)sauer-rot ??

Gruß
Klaus-Peter




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