Re: AHK Clou 770

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Geschrieben von Detlef Ress am 05. Mai 2015 10:40:15:

Als Antwort auf: Re: AHK Clou 770 geschrieben von Norbert Himstedt am 04. Mai 2015 21:43:27:

Moin Norbert,
so, wie man die TÜV Angsthasen kennt, werden die ohne ein Papier vom Hersteller in den Händen nichts entscheiden. Wenn es den Hersteller nicht mehr gibt, hast Du meistens schlechte Karten, wenn es keine alte ABE gibt, die beim TÜV archiviert ist. (aber dann müsste mindestens eine Nummer auf Deiner Kupplung eingeschlagen sein).
Erst einmal ist wichtig, welche Anhängerlast in Deiner Zulassung eingetragen ist. Das kannst Du unter (Punkt O.1) in der Zulassung nachlesen. Da steht bei mit z.B. 2000, also 2 Tonnen Last maximal.
Wenn Du mit dem TÜV und Deiner alten Kupplung nicht klar kommst, würde ich mich anschließend mal schlau machen, was so eine Kupplung kostet. (z.B. bei ALKO, die liefern auch übers Netz) ...und die im Zweifelsfalle bestellen, einbauen und vom TÜV eintragen lassen. Das ist in der Regel einfacher, als sich mit dem TÜV herumzuschlagen.
Eine anschließende Eintragung in der Zulassung ist m.E. nicht nötig, wenn Du die TÜV - Abnahme mitführst, ist das Ok. Das ist vermutlich billiger, weil die Eintragung sicher wieder was extra kostet.
mit besten Grüßen aus der Heide
Detlef



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