Re: (West) Deutsche Ostsee

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Geschrieben von Frank aus Bergkamen am 04. August 2014 22:14:07:

Als Antwort auf: (West) Deutsche Ostsee geschrieben von Detlef Ress am 04. August 2014 19:45:23:

Moin Detlef,
dazu braucht es keine gesetzliche Grundlage. Die Kommune als Grundstückseigentümer übt hier einfach ihr Hausrecht aus.
Wenn man sich die Mühe macht, die Nutzungsregeln der öffentlichen Stellplätze zu lesen, dann wird man sehr häufig den Passus finden, dass "Camping" auf dem Stellplatz nicht erlaubt ist. Damit meinen die Kommunen das Aufstellen von Tischen und Stühlen neben den Wohnmobilen, häufig auch das Ausfahren der Markise und das Aufstellen eines Vorzeltes.
Auch die zeitliche Aufenthaltsbegrenzung auf dem öffentlichen Stellplatz ist nicht selten. Sie führt dazu, dass Stellplätze nicht dauerhaft belegt werden, sondern auch neu ankommende Wohnmobilisten die Chance haben, einen Platz zum Übernachten zu finden.
Wem diese Nutzungsregeln nicht gefallen, dem steht es doch frei, auf einen Campingplatz zu fahren. Dort kann man stehen, solange man will und dabei auch Tische, Stühle und Grill aufbauen.

Grüsse aus dem Ruhrpott vom Frank



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