Re: Ablasten oder Auflasten?

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Geschrieben von Manfred aus SLS am 23. August 2013 12:34:12:

Als Antwort auf: Re: Ablasten oder Auflasten? geschrieben von Frank aus HH am 09. August 2013 07:54:41:

>>Hallo Manfred,
>>das ist ja alles schön und gut. Aber denkst Du, daß es einen Richter interessiert ob Du 2%, 5% oder 50% überladen warst, wenn Du einen Unfall verursachst und evtl. sogar noch jemand dabei ums Leben kommt ? Ich denke nicht. Der Richter wird stumpf sagen, Du warst überladen !! Ob deine Technik das nun hergibt oder nicht und ob es nun x% waren oder nicht und dem denke ich, wird sich dann auch deine Versicherung anschließen.
>>Gruß Frank
>>Der ohne schlechtes Gewissen fahren kann !

Hallo Frank,
JAAAAAAAA, es ist eine Überladung!!! Und die Richter werden das auch abwägen! Aber die Dinger sind wie jeder LKW halt mal auf der Strasse. Weiter unten habe ich noch ein Statement dazu abgeben. Die generelle Problematik mit den Zuladungen und Gewichten ist schon seitens der Hersteller sehr umstritten. Ich hatte schon geschrieben, dass ich von Lindern Baujahr 2008 weiß, die eine PKW Garage haben. Und die sollen 7,49 Tonnen zGG haben, das ist ein Witz aber ich hatte das Teil bei N&B samt Fahrzeugschein kurz vor Auslieferung gesehen!
Hier liegt die Ursache: Gesetzgeber, Hersteller, TüV und Co.
Viele von uns haben einfach nun mal so ein Teil. Viele haben es gebraucht gekauft und vielen von uns wurde viel erzählt.
Ich habe bei jedem Womo umbauen lassen oder Gewicht eingespart. Ich habe zumeist alles unternommen um das Problem zu minimieren.
Da hilft es auch nicht, wenn das gleich Womo vom gleichen Fahrer mit der gleichen Überladung fährt. 8 Tonnen sind 8 Tonnen. Jetzt macht der Fahrer einen anderen Führerschein (5.000Euro) und dann schreibt der Tüv ne andere Zahl hinter zGG... Was ändert sich dann?? Es ist immer noch das gleiche Fahrzeug mit den gleichen Gewichten, Bremsen, Chassis etc. Der Fahrer ist auch der gleiche! Und mit "großem" Führerschein wird der nicht mit 80 auf der Bahn sein. Mein letztes Womo war ein 8,5 Tonner, wurde auf 7,49 abgelastet. Aber das Teil lief 130 km/h. Laut MAN wurde das Fahrzeug von Beginn an ohne Geschwindigkeitseinschränkung ausgeliefert.

Manfred aus SLS
P.S. Heftiger finde ich die Überholmanöver der Wohnmobile in der 4-6 Tonnen Klasse. Da erlebe ich eigentlich immer und überall, wie diese Teile mit 120 und wesentlich mehr km/h unterwegs sind. Die dürfen auch nur 100 fahren. Unfälle und Katastrophen sind hier eher wahrscheinlich. Auch 5 Tonnen sind viel Gewicht.



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