Re: KFZ Steuern

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Geschrieben von Andreas am 03. August 2011 23:07:09:

Als Antwort auf: Re: KFZ Steuern geschrieben von Matthias am 02. August 2011 22:24:52:

Meines Wissens bekommt man die H Zulassung 30 Jahre nach Erstzulassung für das Gutachten darf aber die HU nicht älter als 2 Monate sein. Da ich im Mai 12 wieder zur HU muss werde ich anschließend die H Zulassung beantragen.
Gruß Andreas



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