Re: Wasserschaden Schadensersatz/Chancen

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Geschrieben von Stefan Siemers am 14. Mai 2003 21:56:08:

Als Antwort auf: Re: Wasserschaden Schadensersatz/Chancen geschrieben von Heilein Wolfgang am 06. Mai 2003 09:25:52:

Unser Rechtsanwalt sagt, es besteht eine Chance, wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige aus seinem Gutachten schließen läßt, daß der Vorbesitzer den Wasserschaden hätte bemerken müssen. Dann handelt es sich um arglistige Täuschung. Wir sind bereits am klagen. Im Juni kommt der Sachverständige. Ich werde euch auf dem Laufenden halten.
Gruß, Stefan




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