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Re: KFZ - Steuer

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Geschrieben von Hans-Holger aus Ufr am 16. Februar 2007 11:44:51:

Als Antwort auf: Re: KFZ - Steuer geschrieben von Christof Kühl am 14. Februar 2007 22:42:13:

Hallo Christof,
das ist kein neuer STeuerbescheid nach neuem Recht! Sorry dass ich Dich enttäuschen muss. Für meinen, neu/gebraucht gekauften, habe ich erst Bescheid nach altem REcht und dann nach neuem Recht bekommen. Alt 158,00Euro bei 4,6t0 und Euro 1 und jetzt 370,00Euro.
Bei Nachfrage beim Finanzamt wurde mir mitgeteilt dass bei einer Wiederanmeldung eines Fahrzeuges dass nicht den Besitzer gewechselt hat noch altes Recht angewandt wird. Sehe mal nach müsste eigentlich ein Satz vorhanden sein: unter Vorbehalt der Nachprüfung etc.
Also weiter sparen!
Gruss
Hans-Holger aus Ufr




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