Re: Fragen zum Clou 570 E

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von gun am 06. März 2003 08:13:31:

Als Antwort auf: Fragen zum Clou 570 E geschrieben von Dieter am 05. März 2003 09:39:45:

>Es wäre schön, wenn mir folgende Fragen zum Clou 570 E beantwortet werden könnten:
>1. Gilt die günstige KFZ-Steuer (ca. 149,-- EUR)auch für Fahrzeuge oberhalb der 3,5 Tonnen, also für den Clou 570 E mit seinen 4,5 Tonnen?
>2. Gibt es für diesen Fahrzeug-Typen eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
>3. Müssen TÜV und AU jährlich durchgeführt werden?
>4. Bezahlt man künftig in Deutschland Autobahngebühr für den Clou, weil er u.U. als LKW geführt wird?
>5. Reicht eine Motorisierung von 95 PS (Daimler Benz 410) für das Fahrzeug?
>6. Sollte es keine Geschwindigkeitsbegrenzung geben: Welche Reisegeschwindigkeit ist zu empfehlen und wie hoch ist der Verbrauch?
>
>Es sind eine Menge Fragen, für einen Kauf sind diese Auskünfte aber sehr wichtig für mich.
>Gruss Dieter
Guten Morgen!
Für ein Wohnmobil über 4,5 Tonnen mit der Schadstoffklasse S1/S2 sind es nach Promobil Angaben (Heft 1/2003)157EUR.
Geräuschklasse G1 =237 EUR.
Weder S1,S2 noch G1 =277 EUR
Du kannst davon ausgehen das du bei einem MB 410 , 277 EUR Steuern bezahlen mußt,außer das Fahrzeug wurde günstiger eingestuft.( S1/S2 oder G1)steht dann im Fahrzeugschein.
gun




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